Neuerungen Aus- und Weiterbildungen
Mit Juli 2016 wurden die Bedingungen für alle Pflichtschulungen laut Arbeitsschutzgesetzgebung im Allgemeinen sowie für externe „Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz“ und „Sicherheitsbeauftragte“ im Speziellen teilweise neu geregelt.
Wesentliche Neuerungen für alle Pflichtschulungen laut Arbeitsschutzgesetzgebung sind:
- Die Mindestqualifikation für Referenten wurde festgelegt
- Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 35 Personen
- Weiterbildungen sind auch durch Seminare und Tagungen möglich
- Verfällt eine bereits erlangte Qualifikation durch fehlende Weiterbildung, wird diese durch Vervollständigung der Weiterbildung wiedererlangt
- Konkretisierung der Anerkennung von Bildungsguthaben zwischen den verschiedenen Ausbildungen
Wesentliche Neuerungen für Mitarbeiter, welche die Rolle als „Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz“ und „Sicherheitsbeauftragte“ erfüllen, sind:
- Die Aufteilung nach Ateco-Sektoren und Dauer der B-Module wurde vereinheitlicht.
- LDAS und SIBE brauchen keine zusätzliche Ausbildung nach neuer Regelung, sofern sie eine nach alter Regelung bestehende gültige Qualifikation besitzen und nicht den Ateco-Sektor wechseln.
- Die Weiterbildung wurde unabhängig vom Ateco-Sektor für LDAS auf 40 Stunden innerhalb von 5 Jahren verkürzt, die für Sicherheitsbeauftragten auf 20 Stunden innerhalb von 5 Jahren
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