Wie bereits im GVD 81/2208 grundlegend definiert, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Risiken, die durch elektrische Geräte oder Kommunikationsanlagen verursacht werden, für alle relevanten Personengruppen im Unternehmen zu analysieren und Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen sowie die Mitarbeiter entsprechend zu informieren.
Die Grenzwerte für Arbeitsplatzbereiche wurden teilweise um 100% - im Verhältnis zu den Festlegungen der abgeschafften EU-Richtlinie 2004/40/EG - erhöht. Dadurch wird erfahrungsgemäß der maximale Grenzwert nur mehr an sehr wenigen Arbeitsplätzen überschritten. Aufgrund einschlägiger Erfahrungen empfehlen wir die aktive und kritische Auseinandersetzung mit der Thematik. Unsere Experten begleiten Sie gerne bei der Durchführung von Messung und insbesondere bei der Umsetzung von Reduzierungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Im unten stehenden Dokument stellen wir weiterführende Informationen für Interessierte zur Verfügung. Oder sprechen Sie uns einfach an…
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