Aufschub der Umsetzungsfrist zur wiederkehrenden Prüfung der Arbeitsmittel.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat einen Aufschub der Umsetzungsfrist der mit Dekret vom 11 April 2011 eingeführten Verfahren zur Wiederkehrenden Prüfung der im Anhang VII des GvD 81/2008 gelisteten Arbeitsmitteln sowie der Eignung der Prüfer im Sinne des Art 71 des GvD 81/2008.
Das Ende der Umsetzungsfrist wird somit vom 28 Juli 2011 auf den 24. Jänner 2012 aufgeschoben.
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