Laut dem gesetzesvertretenden Dekret „Einheitstext zur Arbeitssicherheit“ Nr. 81 vom 9. April 2008, Art. 28 ist die Bewertung von arbeitsbedingtem Stress durch den Arbeitgeber erforderlich.
In welcher Form die Bewertung durchzuführen ist, ist nicht im Detail beschrieben. Was die Rahmenbedingungen anbetrifft, verweist das GVD 81/2008 auf die europäische „Rahmenvereinbarung über Stress am Arbeitsplatz“ vom 8. Oktober 2004.
Für eine erste Grobanalyse haben wir einen Fragebogen zusammengestellt. Dieser Fragebogen soll Ihnen eine Hilfe bieten, die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen!
Sollten Sie Interesse haben, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus Ihr Unternehmen weiter zu verbessern, bieten wir Ihnen alternativ einen detaillierten Fragebogen an. Dieser wird von unserem Team, bestehend aus Betriebspsychologen und Fachleuten in den Bereichen Betriebsorganisation und Kommunikation ausgewertet, sowie betriebspezifische, zielführende Verbesserungen erarbeitet. Einen Auszug aus dieser Detailanalyse könne Sie hier herunterladen.
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