Am 29.03.2014 wurden im EU-Amtsblatt neue CE-Richtlinien veröffentlicht. Dadurch sind die bisherigen Richtlinien mit Wirkung ab 19. April 2016 aufgehoben.
Folgende Richtlinien sind betroffen:
Die Neuerungen betreffen alle Wirtschaftsakteure und definieren detailliert die Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler.
Folgende Anforderungen betreffen sämtliche genannten Richtlinien:
Der Importeur (Einführer) darf nur konforme Geräte in der EU in Verkehr bringen und seine Anschrift muss auf der Gerätekennzeichnung enthalten sein. Außerdem muss er sicherstellen, dass das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde und dass die Nutzerinfor¬mationen in einer vom betreffenden Mitgliedsstaat festgelgten Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Der Importeur muss bei Nichtkonformitäten die Anpassung bzw. Rücknahme der Geräte vom Markt garantieren.
Die Händler sind verpflichtet die Konformitätskennzeichnung der Geräte sorgfältig zu prüfen und die erforderlichen Nutzerinformationen zur Verfügung zu stellen.
Ein Aspekt der nunmehr alle Richtlinien im gleichem Maße betrifft ist die neue Pflicht der Hersteller zur Durchführung und Dokumentation einer Risikobeurteilung.
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Da es sich bei der neuen Fassung der Niederspannungsrichtlinien um eine reine Anpassung an den neuen rechtlichen Rahmen der EU handelt, betreffen die Änderungen nicht die Kerninhalte der Richtlinie. Anwendungsbereich, Sicherheitsziele und Konformitätsbe-wertungsverfahren bleiben somit unverändert.
Zukünftig muss der Hersteller eines Produktes, dass auch oder ausschließlich unter die Niederspannungsrichtlinie fällt, eine Risikobeurteilung für sein Produkt erstellen!
Der Hersteller trägt nunmehr die alleinige Verantwortung für die Beurteilung aller mit seinem Produkt verbundenen Risiken, auch wenn er harmonisierte Normen zur Anwendung bringt.
Die EMV-Richtlinie bezieht sich weiterhin auf die Störaussendung und Störempfindlichkeit von Geräten und ortsfesten Anlagen. Nicht betroffen sind:
Der Umfang der erforderlichen Dokumentation wurde erweitert und umfasst jetzt:
Quellangaben: