Verpackung, Verpackungsgruppen, Verpackungsmengen, Kennzeichnung, Genehmigung, Befreiung ... Fragen über Fragen.
Wir unterstützen Sie wieder klar zu sehen. Unsere geschulten Gefahrgutbeauftragten sind Experten im Umgang mit den gefährlichen Gütern, beraten die Betriebe diesbezüglich und schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den Gefahrstoffen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich ADR im Überblick:
Das europäische Abkommen über die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße kurz ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) regelt die Verpackung, die Kennzeichnung und den Transport von Gefahrstoffen, mit dem Ziel Mensch und Umwelt zu schützen.
Das Abkommen definiert anhand einer genauen und komplexen Berechnung, welche Betriebe, die gefährliche Güter verpacken, befördern oder umschlagen, den Sicherheitsmaßnahmen unterliegen. Diese Unternehmen müssen einen Gefahrgutbeauftragten haben.
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